HOFFMANN VON FALLERSLEBEN AUGUST HEINRICH

Hoffmann Von Fallersleben August Heinrich (1798-1874)
Er verfasste den Text der deutschen Nationalhymne.
Hoffmann wurde am 2. April 1798 in Fallersleben (heute zu Wolfsburg) geboren,
studierte in Göttingen und Bonn. Zwischen 1823 und 1838 war er als Bibliothekar
an der Universität von Breslau (heute Wroclaw, Polen) tätig und hatte dort ab
1830 eine Professur für deutsche Sprache und Literatur inne. 1842 wurde Hoffmann
von Fallersleben aufgrund seiner nationalliberalen Gesinnung, die er in seinen
ironisch Unpolitische Lieder (1840/41) betitelten Gedichten zum Ausdruck
brachte, seines Amtes enthoben und des Landes verwiesen. Zu den dort
publizierten Gedichten zählt auch Das Lied der Deutschen, das er 1841 während
eines Aufenthalts auf Helgoland, das damals zu Großbritannien gehörte, verfasst
hatte. Gesungen wurde der Text auf Joseph Haydns Kaiserhymne, die zugleich als
Melodie der Nationalhymne des kaiserlichen Österreich diente. Durch Verordnung
des Reichspräsidenten wurde der erste Vers des Liedes 1922 zur offiziellen
deutschen Nationalhymne erklärt, 1950 trat der dritte Vers („Einigkeit und Recht
und Freiheit") als Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland an seine Stelle.
1848 wurde Hoffmann rehabilitiert und wirkte ab 1860 als Bibliothekar des
Prinzen Viktor zu Hohenlohe-Schillingsfürst auf Schloss Corvey bei Höxter. Dort
verfasste er den Zyklus der Vaterlandslieder (1871). Neben seiner politischen
Lyrik veröffentlichte er auch Lieder anderer Provenienz, von denen vor allem die
Kinderlieder bekannt wurden (Alle Vögel sind schon da, Morgen kommt der
Weihnachtsmann). Bei seinen germanistischen Forschungen, die auch der alt- und
mittelniederländischen Literatur galten, stieß Hoffmann auf Fragmente der
Evangelien Otfrieds von Weissenburg und das Ludwigslied. 1842 war er
Mitherausgeber der Schlesischen Volkslieder. Er starb am 19. Januar 1874 auf
Schloss Corvey, das heute zu Höxter gehört.